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Sie wollen Urlaub?... Teil 1
Kommen Sie mir bloss nicht wegen Urlaub !
Haben Sie denn gar keine Ehre im Leib ?
Wissen Sie überhaupt, wie wenig Sie arbeiten ???
Ich rechne es Ihnen mal vor:
- Das durchschnittliche Jahr hat bekanntlich 365 Tage. Davon schlafen Sie
täglich etwa 8 Stunden, das sind 122 Tage -
bleiben noch 243 Tage.
- Täglich haben Sie 8 Stunden frei, das sind ebenfalls 122 Tage -
also noch 121 Tage.
- Sonntags wird nicht gearbeitet, 52 mal im Jahr.
Was bleibt übrig! 69 Tage.
Sie rechnen doch noch mit?
- Samstagnachmittag wird auch nicht gearbeitet, das sind nochmals 52 halbe oder 26 ganze Tage.
Es bleiben noch 43 Tage.
Aber weiter...
- Sie haben täglich 2 Stunden Pause, also insgesamt 30 Tage. Was bleibt in der Rechnung?
Nur ein Rest von 13 Tagen!
- Das Jahr hat 12 Feiertage - und da bleibt...?!
Sage und schreibe 1 Tag !!!
Und das ist der 1. Mai - an dem wird auch nichts getan !
Und da wollen Sie noch Urlaub ???
Herzlichst Ihre Chefetage
(Verfasser unbekannt)
Sie wollen Urlaub ?... Teil 2
im
- Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie
auch zur Arbeit kommen können.
- Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anderes kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
- Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
- uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
- spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
- Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
- Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
- Silber- oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
- Geburtstag
Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
- Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Herzlichst Ihre Chefetage
(Verfasser unbekannt)
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Herzlichen Dank an :
Carsten Meins von der Folk-Musik-Gruppe Folk Consortium, der diesen Beitrag zur Verfügung stellte.